Kehl: Raubverdächtiger nach wilder Flucht in Haft
Am Donnerstagnachmittag gegen 13 Uhr kam es in der Straße „Gute Hofstatt“ in Kehl-Kork (Baden-Württemberg) zu einem Raub. Ein 26-jähriger Mann versuchte dort, elektrische Baumaschinen von einem Lkw zu stehlen. Er wollte die Beute mit einem Fahrrad und einem Anhänger abtransportieren. Eine Zeugin bemerkte das Ganze und zog ihm beim Start der Flucht Diebesgut vom Anhänger. Daraufhin soll der Mann die Frau mit einem Taschenmesser bedroht haben.
Kurz darauf entdeckte eine Polizeistreife den Mann in der Straße „Am Tankgraben“. Er versuchte sofort zu fliehen und raste mit seinem E-Bike über einen abgemähten Weizenacker. Dabei zerstörte er den Vorderreifen seines Rades, ließ es stehen und rannte zu Fuß weiter. Die Polizisten folgten ihm, mussten aber an der vierspurigen B 28 kurz stoppen, um niemanden zu gefährden.
Der Verdächtige ignorierte die Gefahr und sprang über die Leitplanke der Bundesstraße. Er entging dabei nur knapp dem Aufprall mit einem 40-Tonner. Die Beamten gaben nicht auf, verfolgten ihn durch die Kinzig und schließlich bis in ein Maisfeld bei Kehl-Sundheim. Dort konnte er mithilfe eines Polizeihubschraubers ausfindig gemacht und festgenommen werden.
Auch nach der Festnahme blieb der Mann aggressiv. Auf dem Weg zum Polizeirevier versuchte er mehrfach, einem Beamten einen Kopfstoß zu versetzen. Im Revier wehrte er sich so stark gegen die Maßnahmen, dass vier Polizisten nötig waren, um ihn zu fixieren.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann zuvor bereits Werkzeugkoffer, ein Cube-Pedelec und einen Kinder-Fahrradanhänger gestohlen hatte. Der wohnsitzlose Algerier wurde am Freitag einer Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg einen Haftbefehl wegen schweren räuberischen Diebstahls. Der Mann sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Ob der Mann noch mit weiteren Diebstählen von Baugeräten in Kehl in Verbindung steht, prüfen die Ermittler derzeit noch. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Untersuchungen übernommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.