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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau im Grünen feiern will, muss jetzt anders planen. Die Stadt hat die Regeln für die Grillhütte auf der Kleinebene verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Hütte nutzen möchte, muss sich an neue Vorgaben halten.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Man kann die Hütte nicht mehr einfach so nutzen, sondern muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Der Schlüssel ist nicht kostenlos. Wer ihn abholt, muss am Vortag der Miete eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgegeben wird.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe Einwohner aus Oppenau, aber auch Leute von außerhalb können anfragen. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der festen Grillstelle sind nicht erlaubt.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer oder einen anderen Behälter zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Das Gelände muss sauber hinterlassen werden.

Die Kosten hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.

Wer einen Termin storniert, muss dies bis spätestens 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird die Gebühr erstattet. Das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen und das Zelten auf dem gesamten Gelände sind verboten.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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