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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau an der Grillhütte auf der Kleinebene feiern will, muss jetzt mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln verschärft und führt ein Schloss sowie Kautionen ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste oder Treffen von Vereinen. Die Hütte liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Kinderspielplatz, vier feste Tische mit Bänken und einen gemauerten Grill mit Rost.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel gibt es eine neue Regel: Man muss eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es am Tag nach dem Termin zurück. Die Hütte wird vor allem an Einwohner aus Oppenau vergeben, aber auch Leute von auswärts können anfragen.

Die Nutzung kostet je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Wer die Hütte von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr nutzt, zahlt nichts. Am Wochenende und an Feiertagen ist die Nutzung immer gebührenpflichtig. Schulen und Kindergärten zahlen keine Gebühren, wenn die gesamte Einrichtung dort eine Veranstaltung macht.

Es gibt strenge Regeln für den Platz: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Wer stornieren will, muss das bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig absagt – zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr – wird das Geld zurückerstattet. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 und die Ziegelhüttenstraße. Über Oppenau fährt man ebenfalls über die B28 und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein, um dann der Beschilderung zur Kleinebene zu folgen.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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