Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Sitzbänken. Direkt daneben liegt ein Kinderspielplatz und es führen Wanderwege in den Wald.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine Neuerung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Grillen wieder abgibt.
Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe Einwohner aus Oppenau, aber auch Leute von außerhalb können anfragen. Wichtig ist: Es gibt dort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Eigene Grills sind verboten, ebenso wie Lagerfeuer oder das Grillen mit Holz außerhalb der festen Stelle.
Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer mit Wasser dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.
Zudem ist es auf dem gesamten Gelände verboten zu zelten oder die landwirtschaftlichen Grünflächen zu betreten.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung