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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Sicherheitsregeln und Gebühren ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Die Anlage bietet einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben gibt es einen Spielplatz und Wanderwege durch den Wald. Damit die Hütte erhalten bleibt und die Sicherheit gewährleistet ist, gibt es seit 2024 neue Regeln.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorab reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Zusage, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Für den Schlüssel ist eine Kaution von 100 Euro in bar nötig. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und gibt es nach der Rückgabe des Schlüssels am Folgetag zurück. Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist die Hütte von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung planen.

Die Stadt stellt an der Hütte weder Strom noch Wasser oder eine Toilette bereit. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Wichtig ist: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten.

Nach dem Fest muss der Platz sauber hinterlassen werden. Abfälle gehören in die Mülleimer oder werden wieder mitgenommen. Die Asche darf auf keinen Fall in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss mit nach Hause genommen werden. Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen verboten.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen hoher Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.

Die Anfahrt führt aus Richtung Oberkirch über die B28 in die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nutzt die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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