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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die Regeln verschärft und die Hütte mit einem Schloss gesichert.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegen Wiesen, Wanderwege und ein Spielplatz für Kinder.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine Neuerung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Grillen wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Stadt gibt klare Regeln vor: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder Nutzer einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Wer storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld erstattet. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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