Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch die Nutzung wird nun strenger kontrolliert.
Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Stadt hat auch klare Regeln für den Ablauf: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, außerhalb der festen Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Wer die Hütte nutzt, muss zudem einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht Geschirr spülen.
Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.
Je nach Uhrzeit und Wochentag kostet die Nutzung Geld. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr bis 22 Uhr fallen Gebühren an. An Wochenenden und Feiertagen kostet es von 8 bis 22 Uhr immer. Die Preise liegen bei 10 Euro für bis zu vier Stunden, 20 Euro für bis zu acht Stunden und 30 Euro für einen ganzen Tag. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.
Wer einen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld erstattet. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung