Neuried: Glasfaserausbau für 1100 Adressen gefährdet
In der Gemeinde Neuried (Landkreis Ortenau, Baden-Württemberg) gibt es Probleme beim Ausbau des schnellen Internets. Laut einem aktuellen Markterkundungsverfahren aus dem Jahr 2026 ist für rund 1.100 Adressen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Deutsche Glasfaser mehr vorgesehen.
Am stärksten trifft es das Altenheim mit etwa 675 betroffenen Adressen. In Ichenheim sind es circa 250, in Dundenheim etwa 180. Auch in Schutterzell (ca. 35 Adressen) und Müllen (ca. 20 Adressen) sind viele Haushalte betroffen.
Bürgermeister Tobias Uhrich und die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) suchen nun nach einer Lösung. Es gibt Hinweise, dass an einigen dieser Grundstücke bereits Vorarbeiten gemacht wurden. Das können Leerrohre, bereits eingeblasene Kabel, Hauseinführungen oder fertige Glasfaser-Abschlusspunkte sein. Es ist möglich, dass der Deutschen Glasfaser diese vorhandene Technik nicht vollständig bekannt ist und die Adressen deshalb aus der Liste für den eigenwirtschaftlichen Ausbau geflogen sind.
Deshalb werden die betroffenen Eigentümer in den nächsten Tagen direkt angeschrieben. Da die BOKG nur die Adressen, aber keine Namen der Besitzer hat, stehen die Briefe allgemein an die Eigentümer des Objekts adressiert im Briefkasten. Die Gemeinde bittet alle Betroffenen, den aktuellen Stand ihres Anschlusses ehrlich mitzuteilen.
Mit diesen Informationen will die Gemeinde versuchen, die Adressen gezielt an die Deutsche Glasfaser zurückzugeben. Dann wird geprüft, ob der Ausbau dort doch noch eigenwirtschaftlich fertiggestellt werden kann. Falls das nicht klappt, soll die Gemeinde die Adressen in ein Bundesförderprogramm aufnehmen. In diesem Fall wäre der Hausanschluss für die Eigentümer grundsätzlich kostenlos und sie müssten keinen Vertrag bei einem bestimmten Anbieter unterschreiben.
Für Fragen zur Datenerhebung ist die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG in Offenburg zuständig. Sie ist unter der Telefonnummer 0781 960521 0 oder per E-Mail erreichbar.
Quelle: Neuried – zur Originalmeldung