Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Vorgaben halten.
Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Grund dafür sind verschiedene Vorfälle und die Tatsache, dass Grillverbote bei Waldbrandgefahr oft ignoriert wurden. Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder telefonisch oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro nötig. Diese muss am Tag vor der Anmietung hinterlegt werden und wird nach der Rückgabe des Schlüssels wieder ausgezahlt. Die Stadt gibt die Hütte vorrangig an Einwohner von Oppenau weiter, auch wenn Auswärtige kurzfristig anfragen können.
Die Nutzer müssen einige wichtige Dinge beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Es ist streng verboten, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch Grillen auf Holz ist nicht erlaubt. Wer fertig ist, muss die Asche wieder mitnehmen, da sie nicht in die Mülleimer darf. Zudem muss ein Eimer mit Wasser zum Löschen dabei sein. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.
Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, bekommt man das Geld ebenfalls zurück.
Das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen und das Zelten auf dem Gelände sind verboten. Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße und die Friedenstraße über den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung