Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene in Oppenau (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.
Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Den Schlüssel bekommt man am Tag vor der Nutzung, muss dafür aber eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Fest zurückgegeben wird, gibt es das Geld wieder zurück.
Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe der Termine die eigenen Einwohner aus Oppenau. Auswärtige können aber kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Wer grillen will, muss die Holzkohle selbst mitbringen. Das Grillen mit eigenem Grill oder auf Holz ist streng verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der festen Grillstelle.
Auch beim Aufräumen gibt es feste Regeln. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden. Zudem muss jeder Nutzer einen Eimer oder einen anderen Behälter mit Wasser zum Löschen dabei haben, um Brände zu verhindern. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist. Das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen ist ebenfalls untersagt.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Uhrzeit und Dauer ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis vier Stunden kostet es 10 Euro, bis acht Stunden 20 Euro und für einen ganzen Tag 30 Euro. Schulen und Kindergärten bezahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig absagen, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit es kostenlos bleibt. Danach wird die Gebühr fällig.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung