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Neue Regeln für die Grillhütte auf der Kleinebene in Oppenau

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun aufpassen: Die Stadt hat die Regeln verschärft und die Anlage mit einem Schloss gesichert.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill, Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige Leute nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.

Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Den Schlüssel bekommt man am Tag vor der Nutzung, muss aber eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Termin zurückgegeben wird, gibt es das Geld wieder zurück.

Die Stadt gibt Vorrang bei der Vergabe an die Einwohner von Oppenau. Gäste von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Wer mit einem eigenen Grill anreist oder Holz verbrennt, riskiert Ärger, denn das ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind untersagt.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Wer die Fläche nicht sauber hinterlässt, handelt gegen die Regeln. Zudem sind Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen verboten.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt eine Gebühr an. Diese liegt bei 10 Euro für bis zu vier Stunden, 20 Euro für bis zu acht Stunden und 30 Euro für den ganzen Tag. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen hoher Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach bleibt die Gebühr fällig.

Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald, bis man an der Kästehalde der Beschilderung zur Kleinebene folgt.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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