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Oppenau führt neue Regeln für Grillhütte Kleinebene ein

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau an der Grillhütte auf der Kleinebene feiern will, muss sich an neue Regeln halten. Seit 2024 gibt es ein Schloss und eine Kaution.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Damit es dort nicht zu gefährlichen Bränden kommt, hat die Stadt die Regeln verschärft. Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert.

Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt. Die Stadt vergibt die Plätze vorrangig an die Einwohner von Oppenau, aber auch Gäste von außerhalb können anfragen.

Für den Schlüssel müssen die Nutzer eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld muss am Tag vor der Anmietung abgegeben werden und gibt es nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurück. Je nachdem, wie lange die Hütte genutzt wird, fällt eine Gebühr an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.

Die Nutzer müssen einige wichtige Regeln beachten: Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Da es an der Hütte weder Strom noch Wasser oder eine Toilette gibt, müssen die Gäste alles Nötige selbst organisieren. Wer löschen will, muss einen Eimer mitbringen und kann Wasser an der Wassertretstelle holen. Dort Geschirr zu spülen, ist jedoch verboten.

Am Ende muss der Platz sauber hinterlassen werden. Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülltonnen auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Wer den Termin absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagt, bekommt man das Geld ebenfalls zurück.

Die Anreise erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald, bis man an der Kästehalde der Beschilderung zur Kleinebene folgt.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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