Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegen Wiesen, ein Waldstück und ein Kinderspielplatz.
Seit 2024 gibt es jedoch eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und die Tatsache, dass Grillverbote bei Waldbrandgefahr oft ignoriert wurden. Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie nun zwingend reservieren. Eine volljährige Person kann dies schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es nach der Rückgabe des Schlüssels zurück. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können kurzfristig anfragen.
Die Stadt legt großen Wert auf die Sicherheit und Sauberkeit. Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der festen Stelle. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen vor Ort, sondern muss wieder mitgenommen werden.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Tag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Wer einen Termin absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagt, bekommt man das Geld ebenfalls zurück. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung