Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Strom, Wasser oder eine Toilette gibt es vor Ort jedoch nicht.
Seit 2024 gibt es eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Der Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Leute, die trotz Waldbrandgefahr gegrillt haben. Wer die Hütte nutzen will, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder anrufen oder schreiben. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es am Tag danach zurück. Die Stadt vergibt die Termine vor allem an Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige dürfen anfragen.
Es gibt strenge Regeln für den Grillabend: Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der festen Stelle sind nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden.
Die Kosten hängen von der Zeit und dem Tag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn die ganze Einrichtung teilnimmt.
Wer einen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, bekommt man das Geld zurück. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anreise führt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nimmt ebenfalls die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung