Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich nun an neue Regeln halten.
Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Leute, die trotz Waldbrandgefahr gegrillt haben. Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es am Tag nach dem Fest zurück. Die Stadt vergibt die Plätze vor allem an Einwohner aus Oppenau. Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.
Es gibt wichtige Verbote: Man darf nur den festen Grill benutzen. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt; die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen ist ebenfalls untersagt. Da es an der Hütte kein fließendes Wasser und keinen Strom gibt, müssen Nutzer einen Eimer zum Löschen mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche vom Grill darf nicht in den Mülleimer, sondern muss wieder mitgenommen werden.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist das Grillen zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden Nutzung kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Tagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist. Wer absagt, muss das bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr verbieten, werden die Nutzer informiert und das Geld zurückerstattet.
Die Anfahrt erfolgt aus Richtung Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, folgt dem gleichen Weg ab der Ziegelhüttenstraße.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung