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München lehnt Ausweitung des Böllerverbots ab

Ein Stadtrat wollte das Abbrennen von Feuerwerk in mehr dichtbesiedelten Gebieten verbieten. Die Stadt sagt nun: Das geht rechtlich nicht.

In München (Bayern) gibt es Bestrebungen, das Silvesterfeuerwerk noch stärker einzuschränken. Der Stadtrat Tobias Ruff von der ÖDP/München-Liste hatte einen Antrag gestellt. Er forderte, dass das Böllerverbot nicht nur innerhalb des Mittleren Rings gilt, sondern auch in allen dichtbesiedelten Gebieten außerhalb. Als solche Gebiete sollten alle Bereiche gelten, in denen die Häuser mehr als drei Stockwerke haben.

Zusätzlich wollte Ruff, dass das Abbrennen von Raketen und Böllern in städtischen Grünanlagen während des Jahreswechsels komplett untersagt wird. Als Gründe nannte er den Schutz von Tieren, die Umweltbelastung durch Schadstoffe und die psychische Belastung für Menschen, die aus Kriegsgebieten geflohen sind und durch die Knallerei traumatisiert werden könnten.

Die Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller hat nun darauf geantwortet und den Antrag abgelehnt. Die Stadt erklärt, dass die aktuelle Gesetzeslage keine weiteren Verbote zulasse. Der Bund erlaube das Feuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar grundsätzlich. Ein Verbot sei nur möglich, wenn eine konkrete Gefahr vorliege. Solche objektiven Tatsachen lägen in den betroffenen Gebieten nicht vor.

Eine Ausnahme gibt es weiterhin beim Tierpark Hellabrunn. Dort bleibe das Verbot bestehen, weil die Tiere besonders schutzbedürftig sind und die Gehege oft keinen ausreichenden Schallschutz bieten.

Die Stadt München versucht schon seit 2019, den Gesetzgeber in Berlin zu überzeugen, die Regeln zu ändern, damit Kommunen mehr entscheiden dürfen. Diese Versuche waren bisher erfolglos. Damit bleibt es bei der aktuellen Regelung: Weitere Verbote für Silvesterfeuerwerk sind in der Landeshauptstadt derzeit nicht möglich.

Quelle: München – zur Originalmeldung

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