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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wegen extremer Trockenheit darf in fast dem gesamten Landkreis Waldshut kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden. Das Verbot gilt, um Fische und andere Tiere vor dem Sterben zu bewahren.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Fische und andere Lebewesen geraten unter extremen Stress und können sterben.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis gilt aktuell ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen werden soll, es ist momentan untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein und Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. Wenn die Werte an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm), am Kotbach in Oberlauchringen (15 cm) oder an der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell sind die kritischen Marken an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Auch bei der Wutach steht das Verbot kurz bevor, da der Pegel fast erreicht ist.

Wer wissen will, wie die aktuellen Werte aussehen, kann die Seite der Hochwasservorhersagezentrale (hvz.baden-wuerttemberg.de), die App „Meine Pegel“ oder die Telefonansage unter 0721 9804-61 nutzen. Weitere Details zur Verordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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