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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau setzt damit neue EU-Regeln um.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen gekennzeichnet werden, wenn sie mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Das betrifft zum Beispiel Inhalte aus Programmen wie ChatGPT oder Canva.

Hintergrund ist ein neues Gesetz der Europäischen Union, der sogenannte EU AI Act. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob diese Kennzeichnungspflicht eingehalten wird. Wenn die Regeln ignoriert werden, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes, also der Gemeinde Klettgau, hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Verfasser der Beiträge weitergeben könnte.

Nicht alles muss markiert werden. Bei Texten gilt die Pflicht nur dann, wenn es sich um Themen von öffentlichem Interesse handelt und kein Mensch den Text mehr überarbeitet hat. Sobald ein Mensch den KI-Text anpasst und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist keine Kennzeichnung nötig. Bei realistisch wirkenden Bildern, Audio- oder Videodateien ist die Kennzeichnung hingegen immer Pflicht.

Die Markierung muss gut sichtbar sein, aber die genaue Stelle ist egal. Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Beiträge, bei denen die KI-Herkunft erkennbar ist, die aber nicht gekennzeichnet wurden, lehnt die Gemeinde ab.

Wer Fragen zu den neuen Regeln hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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