Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das liegt an einer neuen EU-Verordnung, dem sogenannten AI Act.
Das betrifft vor allem Bilder, Flyer, Anzeigen sowie Audio- und Videodateien. Wer zum Beispiel Programme wie ChatGPT oder Canva nutzt, um seine Inhalte zu erstellen, muss das nun sichtbar angeben. Mögliche Formulierungen sind „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange er gut zu sehen ist.
Bei Texten gibt es eine Besonderheit: Eine Kennzeichnung ist nur dann nötig, wenn es um Themen von öffentlichem Interesse geht und der Text eins zu eins von der KI übernommen wurde. Hat ein Mensch den Text noch einmal überarbeitet und übernimmt die redaktionelle Verantwortung, ist kein Hinweis mehr nötig.
Die Gemeinde Klettgau warnt davor, die Regeln zu ignorieren. Die Bundesnetzagentur prüft die Umsetzung. Wenn die Kennzeichnungen fehlen, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblatts hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen an die Verfasser der Beiträge weitergeben könnte. Zudem werden nicht gekennzeichnete KI-Inhalte schlicht abgelehnt und nicht veröffentlicht.
Wer Fragen zu den neuen Regeln hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung