Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) herrscht extremes Niedrigwasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.
Um die Natur zu schützen, greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. Diese untersagt oder schränkt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein. Das Verbot gilt für fast den gesamten Landkreis. Es betrifft alle Fließgewässer wie Bäche, Flüsse und Kanäle, aber auch Seen und Weiher. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Aktuell sind die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Auch an der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Wer wissen will, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale oder per Telefon unter +49 721 9804-61 prüfen. Weitere Details zur Rechtsverordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung