Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Temperaturen sind hoch. Das hat zur Folge, dass viele Bäche und Flüsse im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) nur noch wenig Wasser führen. Manche Gewässer sind bereits zu schmalen Rinnsalen geschrumpft oder komplett ausgetrocknet. Das ist vor allem für die Fische und anderen Tiere im Wasser gefährlich, weil zu wenig Sauerstoff vorhanden ist.
Deshalb greift jetzt eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis gilt aktuell ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Weiher und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen werden soll, es ist momentan untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist nur der Rhein sowie Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Zulassung gibt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Messpunkten ab. Wenn diese Pegel erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft: Bei der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt der Wert bei 20 cm, beim Kotbach in Oberlauchringen bei 15 cm und bei der Wutach in Oberlauchringen bei 55 cm.
Aktuell sind die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Deshalb gilt das Verbot für fast den gesamten Landkreis. Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt.
Wer wissen will, wie die aktuellen Pegel stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, über die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes oder per Telefon unter +49 721 9804-61 prüfen. Weitere Details zur Rechtsverordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung