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Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern

Im Landkreis Vechta gibt es neue Regeln für die Tierhaltung. Die Anbindehaltung von Rindern ist ab sofort untersagt.

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) gibt es eine wichtige Änderung für Landwirte und Tierhalter. Die Verwaltung hat eine sogenannte Allgemeinverfügung herausgegeben. Darin wird die Anbindehaltung von Rindern offiziell untersagt.

Das bedeutet, dass Rinder nicht mehr an einer Kette oder einem Seil im Stall festgehalten werden dürfen. Die Tiere sollen sich stattdessen freier bewegen können.

Diese Entscheidung wurde am 30. Juni 2026 im Amtsblatt Nummer 34 veröffentlicht. Damit setzt der Landkreis ein klares Zeichen für den Tierschutz.

Neben diesem Verbot gab es in den letzten Wochen weitere Bekanntmachungen. So wurde am 1. Juli eine Kartierung der Wallhecken im Landkreis gestartet. Zudem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für 2026 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Dammer Berge bekannt gegeben.

Wer genau wissen möchte, welche Ausnahmen es beim Rinderverbot gibt oder welche Fristen gelten, sollte das entsprechende Amtsblatt einsehen. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Landkreis Vechta – zur Originalmeldung

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