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Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern

Im Landkreis Vechta gibt es neue Regeln für die Tierhaltung. Die Anbindehaltung von Rindern wird untersagt.

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) gibt es eine neue Anordnung für die Landwirtschaft. Am 30. Juni 2026 wurde eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird die Anbindehaltung von Rindern untersagt.

Neben dem Verbot für die Rinder gab es im Juli weitere Bekanntmachungen. So wurde am 1. Juli über eine Kartierung von Wallhecken im Landkreis informiert. Zudem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Dammer See bekannt gegeben.

Auch im Bereich Wahlen gibt es Neuigkeiten. Am 17. Juli wurde eine Wahlbekanntmachung veröffentlicht, in der es um die Benennung und Änderung der Zusammensetzung eines Gremiums geht. Am 24. Juli folgten dann die Informationen über die zugelassenen Wahlvorschläge.

Welche genauen Details die Landwirte bei der Umstellung der Rinderhaltung beachten müssen, geht aus der vollständigen Verfügung hervor. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Landkreis Vechta – zur Originalmeldung

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