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Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern

Im Landkreis Vechta gibt es neue Regeln für die Rinderhaltung. Die Anbindehaltung ist ab sofort untersagt.

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) gibt es eine wichtige Änderung für Landwirte. Die Verwaltung hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der die Anbindehaltung von Rindern untersagt wird. Das bedeutet, dass Rinder nicht mehr an einer Kette oder einem Strick festgebunden gehalten werden dürfen.

Diese Entscheidung wurde am 30. Juni 2026 im Amtsblatt Nummer 34 bekannt gegeben. Damit setzt der Landkreis ein klares Zeichen gegen diese Form der Haltung.

Neben dem Tierwohl gab es in den letzten Wochen weitere offizielle Meldungen aus dem Landkreis. So wurde am 1. Juli eine Kartierung der Wallhecken gestartet. Zudem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für 2026 des Zweckverbandes für das Erholungsgebiet Dammer Berge veröffentlicht.

Auch im Bereich Wahlen gibt es Neuigkeiten. Am 17. Juli wurde über Änderungen in der Zusammensetzung eines Gremiums informiert. Die aktuellste Meldung vom 24. Juli befasst sich mit den zugelassenen Wahlvorschlägen.

Welche genauen Fristen die Landwirte haben, um die Rinderhaltung umzustellen, geht aus der kurzen Bekanntmachung nicht hervor. Details dazu finden Interessierte in der vollständigen Allgemeinverfügung im Amtsblatt.

Quelle: Landkreis Vechta – zur Originalmeldung

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