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Landkreis Vechta verbietet Rasensprengen am Mittag

Rasensprengen verboten © pixabay.com/de Foto: © pixabay.com/de

Wer seinen Garten oder Sportplatz zwischen 12 und 18 Uhr wässert, riskiert ein hohes Bußgeld. Das Verbot gilt ab dem 13. August im gesamten Landkreis.

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) wird das Wasser knapp. Deshalb gibt es eine neue Regelung: Vom 13. August bis zum 30. September 2026 darf in der Zeit von 12 bis 18 Uhr kein Rasen gesprengt werden. Das Verbot gilt für das gesamte Kreisgebiet, also auch in Neuenkirchen-Vörden.

Betroffen sind alle, die private Gärten, Parkanlagen oder öffentliche Grünflächen wässern. Auch Sportplätze, egal ob für Fußball, Tennis oder Golf, dürfen in dieser Zeit nicht bewässert werden. Das gilt sowohl für Wasser aus dem eigenen Brunnen als auch für Wasser aus der Leitung. Nur im Obstbau gibt es eine Ausnahme, wenn es darum geht, die Früchte vor Sonnenbrand zu schützen.

Der Grund für die Maßnahme ist ein niedriger Grundwasserstand. Experten vom Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN) haben festgestellt, dass die Vorräte im Boden deutlich unter dem normalen Durchschnitt liegen. Die Behörden wollen verhindern, dass der Spiegel noch weiter sinkt.

Zudem ist das Sprengen am Mittag schlichtweg ineffizient. Wenn die Sonne brennt oder der Wind stark weht, verdunstet das meiste Wasser, bevor es überhaupt bei den Wurzeln ankommt. Das belastet die Wasserreserven, ohne dass es den Pflanzen wirklich hilft.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Das Verbot ist eine offizielle Anordnung. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die im schlimmsten Fall bis zu 50.000 Euro hoch sein können.

Quelle: Neuenkirchen-Vörden – zur Originalmeldung

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