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Landkreis Vechta verbietet Rasensprengen am Mittag

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Wegen niedriger Grundwasserstände darf im gesamten Kreisgebiet ab dem 13. August nicht mehr mittags gewässert werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein hohes Bußgeld.

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) wird das Wasser knapp. Deshalb hat der Kreis eine neue Regelung beschlossen: Ab Donnerstag, dem 13. August 2026, ist die sogenannte Überkopfberegnung im gesamten Gebiet eingeschränkt. Das bedeutet, dass zwischen 12 und 18 Uhr keine Rasensprenger und Beregnungskanonen laufen dürfen.

Das Verbot gilt für alle. Betroffen sind land- und forstwirtschaftliche Flächen, private Gärten, Parkanlagen und Sportplätze wie Fußball- oder Golfplätze. Es ist egal, ob das Wasser aus einem eigenen Brunnen kommt oder aus der öffentlichen Leitung. Sogar Betriebe, die eigentlich eine offizielle Erlaubnis zum Wasserentnehmen haben, müssen sich an die Sperrzeiten halten. Eine Ausnahme gibt es nur für den Obstbau, wenn es darum geht, Sonnenbrand an den Früchten zu verhindern.

Der Grund für die harte Maßnahme ist die Lage des Grundwassers. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Stände geprüft. Die Werte liegen deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre. Landrat Tobias Gerdesmeyer erklärte, dass gerade in der Mittagshitze zu viel Wasser einfach verdunstet, bevor es die Pflanzen erreicht. Man wolle verhindern, dass die Wasserstände noch weiter sinken.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 30. September 2026. Wer die Zeiten ignoriert und trotzdem mittags sprengt, muss mit harten Strafen rechnen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Die komplette Verfügung kann im Amtsblatt des Landkreises eingesehen werden.

Quelle: Landkreis Vechta – zur Originalmeldung

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