Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern
Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) gibt es eine wichtige Änderung für Landwirte. Die Verwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Anbindehaltung von Rindern untersagt wird. Das bedeutet, dass Rinder nicht mehr dauerhaft an einer Kette oder einem Seil fixiert werden dürfen.
Diese Entscheidung wurde am 30. Juni 2026 in der Ausgabe 34 des Amtsblattes offiziell bekannt gegeben. Damit setzt der Landkreis ein klares Zeichen gegen diese Form der Haltung.
Neben dem Tierschutz gab es in den letzten Wochen weitere Bekanntmachungen im Landkreis. So wurde am 1. Juli eine Kartierung der Wallhecken gestartet. Zudem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für 2026 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Dammer See veröffentlicht.
Auch an der Politik gibt es Neuigkeiten: Am 17. Juli wurde über Änderungen in der Zusammensetzung eines Gremiums informiert, und am 24. Juli wurden die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt gegeben.
Welche genauen Fristen die Landwirte haben, um die Rinder aus der Anbindehaltung zu holen, geht aus der kurzen Bekanntmachung nicht hervor. Details dazu stehen im vollständigen Text der Allgemeinverfügung im Amtsblatt.