Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern
Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) wird die Haltung von Rindern strenger kontrolliert. In einer neuen Allgemeinverfügung, die am 30. Juni 2026 veröffentlicht wurde, untersagt der Landkreis die sogenannte Anbindehaltung. Das bedeutet, dass Rinder nicht mehr dauerhaft an einer Kette oder einem Seil fixiert werden dürfen.
Neben dem Tierwohl gibt es im Landkreis derzeit noch weitere Themen, die die Verwaltung beschäftigen. So wurde am 1. Juli 2026 eine Kartierung der Wallhecken gestartet. Zudem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 des Zweckverbandes für das Erholungsgebiet Dammer See bekannt gegeben.
Auch an der Politik gibt es Neuigkeiten. Am 17. Juli wurde über Änderungen in der Zusammensetzung bestimmter Gremien informiert. Am 24. Juli folgten dann die Informationen darüber, welche Wahlvorschläge offiziell zugelassen wurden.
Die Details zu den Verboten und den anderen Bekanntmachungen können die betroffenen Landwirte und Bürger in den entsprechenden Amtsblättern einsehen.