Wehingen: Grillen und offenes Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen waren sehr hoch. Der Wald ist deshalb komplett ausgetrocknet. Da in den nächsten Tagen wieder über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr von Waldbränden extrem hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot gilt nicht nur für die offiziellen Stellen im Wald, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln benutzt, verstößt gegen die Regeln. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen, Reisig oder Ästen ist untersagt.
Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer Zigaretten aus dem Auto wirft, kann einen Brand auslösen. Auch Glasflaschen und Scherben sind gefährlich, weil sie wie Brenngläser wirken können. Zudem sollten Autos nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Notfall soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden. Die vollständige Verfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung