Zum Inhalt springen
newssofort.de

Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert nun ein Bußgeld.

Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August festgelegt.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot gilt nicht nur mitten im Forst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort mit dem Grill oder einer Fackel hantiert, verstößt gegen die Regeln. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.

Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Heiße Autoteile können trockenes Gras entzünden, deshalb sollen Autos nur auf festen Parkplätzen stehen. Wer Zigaretten aus dem Fenster wirft oder Glasscherben im Wald liegen lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da Glas wie ein Brennglas wirken kann.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Ernstfall soll die Feuerwehr sofort über die 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Wehingen

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Tuttlingen

Alle ansehen