Zum Inhalt springen
newssofort.de

Landkreis Tübingen: Wasserentnahme aus Gewässern jetzt verboten

Copyright und Urheber siehe Landkreis Tübingen

Wegen extremer Trockenheit und niedrigen Wasserständen darf im gesamten Landkreis Tübingen kein Wasser mehr aus Bächen und Flüssen entnommen werden.

Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) herrscht eine kritische Lage an den Gewässern. Die Hitze und die anhaltende Trockenheit haben dazu geführt, dass die Wasserstände historische Tiefstände erreicht haben. Das Landratsamt hat deshalb reagiert und die Beschränkungen verschärft.

Ab sofort ist es verboten, Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis zu entnehmen. Das gilt für den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Wer also mit Eimern, Gießkannen oder Pumpen Wasser aus einem Bach oder Fluss schöpft, macht sich strafbar. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2026. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die Lage ist ernst, wie das Landratsamt mit Verweis auf das Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) erklärt. Eine Besserung ist landesweit nicht in Sicht, die Situation wird sich wohl sogar noch verschlimmern. Selbst kurze Starkregen helfen momentan nicht. Im Gegenteil: Das warme Regenwasser bringt Stoffe in die Gewässer, die den Sauerstoffgehalt senken. Das setzt Fische und andere kleine Lebewesen unter massiven Stress.

Auch die Grundwasserprognosen sehen schlecht aus. Es wird erwartet, dass die Stände tiefer sinken, als es in den letzten 30 Jahren jemals der Fall war. Das führt dazu, dass in den Gewässern noch weniger Wasser fließt.

Das Landratsamt bittet daher alle Bewohner, besonders sparsam mit Wasser umzugehen. Die offizielle Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises unter den amtlichen Bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Landkreis Tübingen

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Tübingen

Alle ansehen