Bodelshausen: Gewerbe- und Grundsteuer am 15. August fällig
In Bodelshausen (Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg) wird es für viele Steuerzahler Mitte August Zeit für die Überweisung. Am 15. August 2026 ist die dritte Rate der Vorauszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer fällig.
Wie viel Geld genau überwiesen werden muss, steht in den letzten Steuerbescheiden. Die Gemeinde bittet alle, die keine Lastschrift eingerichtet haben, den Termin genau einzuhalten. Wer zu spät zahlt, muss mit Mahnungen, Gebühren und Säumniszuschlägen rechnen.
Ein wichtiger Punkt ist dabei das Kassenzeichen. Wer dieses bei der Überweisung vergisst, riskiert, dass die Zahlung nicht richtig zugeordnet werden kann. Das führt oft zu unnötigen Mahnungen.
Um diesen Stress zu vermeiden, bietet die Verwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat an. Dann bucht die Gemeinde den Betrag automatisch zum richtigen Zeitpunkt ab. Das Formular dafür kann auf der Internetseite www.bodelshausen.de unter Service&Formulare > Bürgerservice > SEPALastschriftmandat heruntergeladen und ausgefüllt werden. Das unterschriebene Original muss dann an die Gemeinde zurückgeschickt werden.
Bei Fragen hilft Frau Meral unter der Telefonnummer 708-131 weiter.