Landkreis Tübingen beschränkt Wasserentnahme aus Gewässern
Die Hitze und die Trockenheit lassen im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) nicht nach. Die Gewässer im Gebiet haben historische Tiefstände erreicht. Deshalb hat das Landratsamt jetzt die Regeln für die Wasserentnahme verschärft.
Ab sofort und bis zum 30. September 2026 ist es verboten, Wasser für den sogenannten Gemeingebrauch aus allen oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das bedeutet konkret: Niemand darf mehr Wasser mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen oder mit Pumpen aus den Gewässern schöpfen.
Der Grund für das Verbot ist die kritische Lage der Natur. Laut Lagebericht des Niedrigwasser-Informationszentrums (NIZ) gibt es landesweit keine Besserung in Sicht. Die Situation wird sich vermutlich sogar noch verschlimmern. Selbst kurze Starkregen helfen nicht, da sie die Wasserqualität verschlechtern und den Sauerstoffgehalt senken. Das setzt Fische und andere kleine Lebewesen unter massiven Stress.
Auch die Grundwasserprognosen sehen schlecht aus. Es wird erwartet, dass die Stände tiefer sinken als in den letzten 30 Jahren jemals an einem Monat. Dadurch fließt in den Gewässern noch weniger Wasser ab.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Das Landratsamt bittet deshalb alle Menschen im Landkreis, verantwortungsbewusst zu handeln und besonders sparsam mit dem Wasser umzugehen.