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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung von Gewässern ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die öffentlichen Bäche und Flüsse im Kreis erlassen. Die Nutzung der Gewässer wird ab sofort beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin legt die untere Wasserbehörde fest, dass der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt wird. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse nun nicht mehr uneingeschränkt erlaubt sind.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis aktuell weitere wichtige Meldungen. In Wendelsheim führt das Landratsamt Vermessungsarbeiten durch. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg. Zuvor wurden bereits Arbeiten in den Gewannen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg durchgeführt, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die von der Abteilung für Recht und Naturschutz herausgegeben wurde.

Für Interessierte gab es am Mittwoch, den 8. Juli 2026, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik. Die Sitzung startete um 15 Uhr.

Weitere Details zu den einzelnen Beschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsarbeiten sind in den offiziellen PDF-Dokumenten des Landkreises hinterlegt.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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