Landkreis Tübingen verbietet Wasserentnahme aus Gewässern
Die Hitze und die Trockenheit lassen nicht nach. In den Gewässern des Landkreises Tübingen (Baden-Württemberg) stehen die Pegel auf einem historischen Tiefstand. Deshalb greift das Landratsamt jetzt durch und erweitert die Beschränkungen für die Wasserentnahme auf alle Gewässer im gesamten Landkreis.
Das Verbot gilt ab sofort und bleibt bis zum 30. September 2026 in Kraft. Es ist verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das bedeutet konkret: Niemand darf mehr Wasser mit Eimern, Gießkannen oder Pumpen aus den Bächen und Flüssen schöpfen.
Die Lage ist ernst. Laut Lagebericht des Niedrigwasser-Informationszentrums (NIZ) gibt es landesweit keine Besserung in Sicht. Die Situation wird sich wohl sogar noch verschlimmern. Selbst kurze Starkregen helfen nicht, da sie die Wasserqualität verschlechtern und den Sauerstoffgehalt senken. Das setzt Fische und andere kleine Lebewesen unter massiven Stress. Überall im Landkreis herrschen derzeit kritische Zustände für die Tiere in den Gewässern.
Auch die Grundwasserprognosen sehen schlecht aus. Es ist möglich, dass die Stände tiefer sinken, als es in den letzten 30 Jahren jemals beobachtet wurde. Das führt dazu, dass in den Gewässern noch weniger Wasser fließt.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Landratsamt bittet zudem alle Bewohner, in der aktuellen Hitzeperiode besonders sparsam mit Wasser umzugehen. Die offizielle Verfügung kann auf der Homepage des Landkreises unter den amtlichen Bekanntmachungen eingesehen werden.