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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Bäche und Flüsse im Kreis erlassen. Der Gemeingebrauch an den Gewässern wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin legt die untere Wasserbehörde fest, dass die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Das betrifft den sogenannten Gemeingebrauch, also die Art und Weise, wie Menschen die Bäche und Flüsse im Alltag nutzen.

Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Infos für die Bewohner. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten des Landratsamts an. Diese finden in verschiedenen Bereichen statt, unter anderem am Randelweg, am Heiligenberg und in den Gewannen Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg und an der Halde. Ein weiterer Teil der Vermessungen betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und den Tannenweinberg. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die ebenfalls als Allgemeinverfügung veröffentlicht wurde. Für Landwirte gibt es eine Genehmigung für Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik, wie sie in der Düngeverordnung festgelegt ist.

Für Interessierte gibt es zudem einen Termin im Kreishaus: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.

Weitere Details zu den einzelnen Verfügungen und den Vermessungsarbeiten sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises einsehbar.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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