Landkreis Tübingen beschränkt Wasserentnahme aus Gewässern
Die Hitze und die Trockenheit halten an. Das Landratsamt Tübingen hat deshalb die Regeln für die Wasserentnahme verschärft. Die Beschränkungen gelten nun für alle Gewässer im gesamten Landkreis (Baden-Württemberg).
Die Lage ist ernst. Laut dem Niedrigwasser-Informationszentrum gibt es landesweit keine Besserung in Sicht. Im Gegenteil: Die Situation wird wahrscheinlich noch schlimmer. Selbst kurze Starkregen helfen momentan nicht. Sie bringen zwar Wasser, aber auch Wärme und Stoffe in die Bäche und Flüsse. Das senkt den Sauerstoffgehalt im Wasser. Für Fische und andere kleine Lebewesen herrschen deshalb flächendeckend kritische Zustände.
Auch das Grundwasser ist ein Problem. Die Prognosen zeigen, dass die Stände tiefer sinken könnten, als es in den letzten 30 Jahren jemals beobachtet wurde. Dadurch fließt noch weniger Wasser durch die Gewässer.
Das Landratsamt hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab sofort und bis zum 30. September 2026 ist der sogenannte wasserrechtliche Gemeingebrauch an allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen beschränkt. Das bedeutet konkret: Es ist verboten, Wasser aus diesen Gewässern zu entnehmen. Wer Eimer oder Gießkannen nutzt oder Pumpen einsetzt, um Wasser zu schöpfen, macht sich strafbar. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Zusätzlich bittet das Landratsamt alle Menschen im Landkreis, verantwortungsbewusst mit dem Wasser umzugehen und besonders sparsam zu sein.