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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die öffentlichen Bäche und Flüsse im Kreis erlassen. Der Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern wird beschränkt.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt wird. Was genau das für Badende oder Angler bedeutet, geht aus dem offiziellen Dokument vom 7. Juli 2026 hervor.

Neben den Wasserregeln gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landratsamt. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Die Fachabteilung für Vermessung und Flurneuordnung kündigte Arbeiten auf der Gemarkung Wendelsheim an. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der vordere und hintere Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ein Teil der Arbeiten wurde bereits am 8. Juli 2026 angekündigt, weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters wurden schon im Juni bekannt gegeben.

Zudem gibt es Termine in der Politik: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.

Für den Naturschutz gibt es eine weitere Regelung. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben.

Zuletzt veröffentlichte der Landkreis eine Liste mit öffentlichen Zustellungen. Das passiert, wenn Briefe an Menschen wie Nikola Krtinic, Sergii Talalai oder Kateryna Kortiakova nicht auf dem normalen Postweg zugestellt werden konnten. Die Namen und die entsprechenden Dokumente sind im Internet des Landkreises einsehbar.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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