Landkreis Tübingen beschränkt Nutzung öffentlicher Gewässer
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung herausgegeben. Damit wird der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) beschränkt. Die Meldung dazu wurde am 7. Juli 2026 veröffentlicht.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Landkreis. So findet am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik statt.
Zudem stehen Vermessungsarbeiten des Landratsamts in Wendelsheim an. Diese betreffen verschiedene Bereiche der Gemarkung. Konkret geht es unter anderem um den Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg. Auch die Gebiete Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde sind betroffen. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und erneut die Halde.
Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht. Die Details zu den Einschränkungen an den Gewässern sowie zu den Vogelschutzmaßnahmen können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.