Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die gerne an öffentlichen Gewässern unterwegs sind. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird der Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern im gesamten Kreis eingeschränkt. Was genau das für Badende oder Angler bedeutet, steht in den Details der Verfügung vom 7. Juli 2026.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gewanne Pfaffenberg, Randle, Krähen und der Vorderer sowie Hinterer Lichtenberg. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und den Tannenweinberg.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die die Abteilung für Recht und Naturschutz veröffentlicht hat. Für Landwirte ist eine Verfügung zur Düngeverordnung wichtig, die Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik genehmigt.
Wer sich für die Politik im Kreis interessiert: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik traf sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Zuletzt veröffentlichte der Kreis den Haushaltsplan für 2026 sowie den Jahresabschluss 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebes. Die vollständigen Dokumente und die Liste der öffentlichen Zustellungen für verschiedene Menschen sind auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.