Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die gerne an den Bächen oder Flüssen unterwegs sind. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern eingeschränkt. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Gewässer im gesamten Kreisgebiet nun nicht mehr oder nur noch begrenzt erlaubt sind.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gewanne Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Zuvor gab es bereits ähnliche Arbeiten in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die ebenfalls als Allgemeinverfügung veröffentlicht wurde. Für die Politik im Kreis steht ein Termin an: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Ein großer Teil der aktuellen Bekanntmachungen des Landratsamts besteht zudem aus öffentlichen Zustellungen. Das passiert immer dann, wenn die Behörde Menschen nicht auf dem normalen Postweg erreichen kann. Betroffen sind derzeit zahlreiche Menschen aus verschiedenen Bereichen, etwa aus dem Verkehrswesen, dem Baurecht oder der Abteilung für Flucht und Integration.
Die Details zu den Gewässerbeschränkungen und den Vermessungsarbeiten können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.