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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Bäche und Flüsse im Kreis erlassen. Der Gemeingebrauch an den Gewässern wird beschränkt.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird der sogenannte Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun unter bestimmten Auflagen steht.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis weitere wichtige Meldungen für die Bürger. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für zwei verschiedene Bereiche an. Zum einen betrifft es die Gemarkung Wendelsheim im Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen, Vorderer Lichtenberg, Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und Halde. Ein weiterer Termin gilt für die Gewanne Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die ebenfalls als Allgemeinverfügung veröffentlicht wurde. Für Landwirte gibt es Informationen zu Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik laut Düngeverordnung.

Wer sich für die Politik im Kreis interessiert: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.

Weitere Details zu den einzelnen Verfügungen und Terminen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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