Landkreis Heilbronn verschärft Wasserentnahme-Verbot
In Weinsberg (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) und dem gesamten Umland ist die Lage bei den Gewässern kritisch. Seit Monaten regnet es viel zu wenig, weshalb die Wasserstände massiv gesunken sind. Das Landratsamt Heilbronn verschärft deshalb die Regeln für die Wasserentnahme.
Ab Mittwoch, dem 19. August, gilt ein neues Verbot: Es ist nicht mehr erlaubt, Grundwasser aus Quellen zu entnehmen, die in ein oberirdisches Gewässer fließen. Das Gleiche gilt für Wasserzapfstellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, sofern deren Wasser in ein Gewässer oder einen Regenwasserkanal mündet. Dieses Verbot gilt bis auf Weiteres.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Das gilt zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung. Auch echte Brunnen, bei denen das Wasser aktiv mit einer Schwengelpumpe oder einer Handpumpe hochgeholt wird, sind nicht vom Verbot betroffen. Ebenso dürfen Quellen und Brunnen weiter genutzt werden, wenn das Wasser in einen Schmutz- oder Mischwasserkanal fließt.
Die Gründe für die harten Maßnahmen sind die Wetterdaten. Der Juli war mit nur 40 Millimetern Regen viel zu trocken, normalerweise sind es etwa 91 Millimeter. In der Hohenloher Ebene fielen teilweise weniger als zehn Millimeter. Schon der Juni war zu trocken, und seit November 2025 gab es bis auf den Februar kaum genügend Regen. Da in den nächsten Wochen kein starker Regen erwartet wird, bleibt die Situation angespannt. Zudem steigen die Wassertemperaturen, was die Fische und Pflanzen in den Bächen zusätzlich belastet.
Das Landratsamt rät den Bürgern und Betrieben, Regenwasser in Zisternen oder Teichen zu speichern, um es in Trockenperioden nutzen zu können. Die vollständige Verfügung kann auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Quelle: Weinsberg – zur Originalmeldung