Jagsthausen: Strengere Regeln für Wasserentnahme wegen Trockenheit
In Jagsthausen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) ist die Lage der Gewässer kritisch. Es herrscht anhaltende Trockenheit, und die Wasserstände im gesamten Landkreis sind stark gesunken. Da es in den nächsten Wochen kaum regnen soll und das Wasser in den Bächen und Flüssen immer wärmer wird, ist die Situation angespannt. Jede weitere Entnahme belastet die Natur jetzt zusätzlich.
Das Landratsamt hatte bereits am 25. Juni 2026 die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis zum 30. September eingeschränkt. Seit dem 18. August 2026 gelten nun noch strengere Regeln. Ab sofort ist es verboten, Grundwasser aus Quellen zu entnehmen, wenn diese in ein oberirdisches Gewässer münden. Das Gleiche gilt für Wasserzapfstellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, deren Wasser ebenfalls in Gewässer fließt.
Betroffen sind also alle Quellen, Zapfstellen und Brunnen, die in ein Gewässer oder einen Regenwasserkanal münden. Auch Laufbrunnen, die direkt aus oberirdischen Gewässern gespeist werden, fallen unter das Verbot.
Einige Ausnahmen gibt es jedoch: Wer eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis hat, zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung, darf weiterhin Wasser entnehmen. Auch echte Brunnen, bei denen das Wasser aktiv mit einer Pumpe oder einer Schwengelpumpe hochgeholt wird, sind nicht betroffen. Ebenso gilt das Verbot nicht für Anlagen, die in einen Misch- oder Schmutzwasserkanal ableiten.
Die Behörden raten dazu, Regenwasser in Zukunft besser in Zisternen oder Teichen zu speichern, um es in solchen Trockenphasen nutzen zu können. Die vollständige Allgemeinverfügung und eine Liste mit häufigen Fragen finden Interessierte auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter den Rubriken „Amtliche Bekanntmachungen“ und „Gewässer und Hochwasserschutz“.