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Jagsthausen: Tipps im Umgang mit Siebenschläfern

Copyright und Urheber siehe Jagsthausen

Von August bis September sind Siebenschläfer besonders aktiv. Wer die Tiere im Dachboden hat, sollte vorsichtig sein, da sie gesetzlich geschützt sind.

Siebenschläfer ziehen von Anfang August bis Mitte September ihre Jungen auf. In dieser Zeit fressen sie besonders viel, um genug Fett für den Winterschlaf zu speichern. Da die Tiere gerne in Dachhohlräumen wohnen, kann das für die Bewohner der Häuser in Jagsthausen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) störend sein.

Wer die Tiere bemerkt, muss jedoch vorsichtig sein. Im Gegensatz zu Waschbären sind Siebenschläfer nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Es ist verboten, die Tiere zu fangen oder zu töten. Auch darf man ihre Ruhestätten nicht einfach zerstören. Alle Maßnahmen müssen daher mit der Naturschutzbehörde abgesprochen werden.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Tiere sanft zum Umzug zu bewegen. Tagsüber kann man zum Beispiel ein Radio in der Nähe der Höhle laufen lassen. Auf dem Dachboden können starke Gerüche wie Räucherstäbchen oder Reinigungsmittel helfen. Diese dürfen aber nicht direkt am Eingang der Höhle oder zu nah bei den Tieren platziert werden. Zudem können raubtiersichere Kästen an Bäumen helfen, wenn man diese mit Trauben, Beeren, Haselnüssen oder Rosinen füttert.

Es ist nicht garantiert, dass die Tiere ausziehen, da viele an Menschen gewöhnt sind. Wenn die Tipps nicht helfen, muss man oft bis September oder Oktober warten, bis die Tiere ihr Winterquartier suchen. Löcher im Dach dürfen erst im Herbst verschlossen werden. Passiert das zu früh, bleiben die Tiere im Haus gefangen und können große Schäden anrichten. Danach sollten alle Öffnungen, die größer als zwei bis drei Zentimeter sind, dicht gemacht werden. Auch Äste, die näher als zwei Meter am Dach sind, sollten zurückgeschnitten werden.

Für eine Prüfung des Dachs kann ein Fachmann für Schädlingsbekämpfung geholt werden. Nur in Ausnahmefällen darf dieser mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Lebendfallen einsetzen.

Fragen zu geschützten Arten kann man per E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde richten: naturschutz(@)landratsamt-heilbronn.de.

Quelle: Jagsthausen – zur Originalmeldung

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