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Bernsteinsee: Ermittlungen wegen verbotener Tätowierung

Ein ehemaliger Generalstaatsanwalt bemerkte am Bernsteinsee eine verbotene Parole auf den Beinen eines Mannes. Nun ermittelt die Polizei gegen den 43-Jährigen.

Es passierte am 8. August 2026 gegen 16:45 Uhr im Bereich des Bernsteinsees (Speicher Burghammer, Sachsen). Ein 43-jähriger Deutscher hielt sich dort auf. Dabei fiel sein Aussehen auf: Über die Rückseite beider Beine zog sich eine Tätowierung. Die Tätowierung enthielt eine Parole, die verfassungswidrig ist.

Ein Mann beobachtete die Szene. Er war früher als Generalstaatsanwalt in Sachsen tätig und ist mittlerweile im Ruhestand. Er erkannte die verbotenen Zeichen und informierte sofort die Polizei. Daraufhin erstattete er Anzeige.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Görlitz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht um den Verdacht, dass der Mann Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen verwendet hat. Das ist nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches verboten.

Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Medienservice Sachsen – zur Originalmeldung

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