Bempflingen: Grund- und Gewerbesteuer am 15. August fällig
In Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) steht die nächste Steuerzahlung an. Am 15. August 2026 wird die dritte Vierteljahresrate für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer fällig.
Wer der Gemeinde bereits ein SEPA-Lastschriftmandat gegeben hat, muss nichts weiter tun. In diesem Fall bucht die Gemeinde den Betrag einfach zum 15. August vom Konto ab.
Anders sieht es für alle Steuerpflichtigen aus, die kein solches Mandat erteilt haben. Diese Menschen müssen die Rate selbst überweisen. Die Gemeinde bittet darum, den Termin einzuhalten. So lassen sich Mahnungen, Mahngebühren und Säumniszuschläge vermeiden.