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Bempflingen: Neue Regeln für Grundschulbetreuung BoB

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Ab dem Schuljahr 2026/2027 ändern sich die Kosten und Abläufe bei der Betreuung BoB. Die Gemeinde räumt zudem mit Gerüchten über die Hausaufgabenaufsicht auf.

In Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) gibt es für das Schuljahr 2026/2027 Neuerungen bei der Grundschulbetreuung BoB. Die Verwaltung reagiert damit auch auf ein privates „Faktenblatt“, das für Verwirrung unter den Eltern gesorgt hat.

Ein wichtiger Punkt ist die Hausaufgabenaufsicht: Diese fällt nicht weg. Die Kinder können ihre Aufgaben weiterhin im letzten Betreuungsblock ab 14:15 Uhr erledigen. Eine geplante Übergangslösung des Gemeinderats wird hingegen nicht umgesetzt. Der Grund ist simpel: Es gab zu wenige Anmeldungen. Nur eine Familie hatte sich für zwei Tage eingetragen, nötig gewesen wären aber mindestens fünf Kinder.

Teurer wird es bei der Ferienbetreuung. Bisher zahlten Eltern eine Pauschale von 102,50 Euro pro Woche, egal ob die Betreuung vier oder fünf Tage dauerte. Ab sofort kostet ein Tag 40 Euro, und es wird genau abgerechnet. Die Gemeinde begründet den Preissprung mit gesetzlichen Änderungen: Die Kinder werden künftig zwei Stunden länger betreut. Da die Arbeitszeit damit über sechs Stunden steigt, muss die Gemeinde mehr Personal für die gesetzlichen Pausen einstellen.

Die Kosten für die Eingewöhnung und außerplanmäßige Zubuchungen bleiben gleich. Eltern, die sich die Betreuung nicht leisten können, sollen sich direkt an die Verwaltung wenden. Es gibt Fördermöglichkeiten über die Jugendhilfe.

Beim Geld vom Land gibt es Einschränkungen. Die Förderung für Erstklässler stimmt zwar, aber für Kinder der 2. bis 4. Klasse wird der Fördersatz ab dem neuen Schuljahr voraussichtlich gekürzt. Zudem zahlt das Land nichts für Betreuung, die über 40 Stunden pro Woche hinausgeht.

Wer sein Kind anmelden will, muss auf die Fristen achten. Wer schon einen Stundenplan hat, muss die Anmeldung über „Little Bird“ bis zum 30. August 2026 erledigen. Für alle anderen ist der 18. September 2026 der Stichtag. Bis zu diesen Terminen muss auch die Ferienbetreuung bis Ende Januar angemeldet werden.

Ein Hinweis gibt es noch zum Förderunterricht in der 6. Stunde: Wenn Kinder diesen besuchen, sollen sie sich trotzdem für diese Zeit bei der BoB anmelden, falls Betreuungsbedarf besteht. Ist der Unterricht verpflichtend, werden die nicht genutzten Betreuungsstunden im nächsten Monat gutgeschrieben. Bei Fragen hilft das Team im Rathaus.

Quelle: Bempflingen – zur Originalmeldung

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