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Unterensingen: Hecken an Gehwegen müssen zurückgeschnitten werden

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Das Ordnungsamt erinnert an die Regeln für den Rückschnitt von Pflanzen. Wer Geh- und Radwege zuwachsen lässt, riskiert Ärger.

Wer in Unterensingen (Landkreis Esslingen) mit dem Kinderwagen oder dem Rollator unterwegs ist, weiß oft, wie nervig zugewucherte Wege sind. Wenn Äste und Hecken zu weit in den Weg ragen, wird das Vorankommen schwierig. Deshalb erinnert das Ordnungsamt nun an die geltenden Regeln.

Es gibt klare Vorgaben, wie viel Platz auf den öffentlichen Wegen bleiben muss. Über den Fahrbahnen müssen mindestens 4,50 Meter Höhe frei sein. Bei Geh- und Radwegen sind es mindestens 2,50 Meter. Zudem muss zum befestigten Rand der Fahrbahn ein seitlicher Abstand von einem halben Meter eingehalten werden.

Beim Schneiden der Pflanzen gibt es jedoch wichtige Zeitfenster. Ein kompletter Rückschnitt von Hecken und Sträuchern ist wegen des Artenschutzes nur von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. Wer nur einzelne, herauswachsende Äste korrigiert, darf diesen Pflegeschnitt das ganze Jahr über machen.

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Verkehrssicherheit in Gefahr ist. In solchen Fällen müssen die Pflanzen sofort entfernt werden, egal welches Datum im Kalender steht.

Die Gemeinde bittet alle Anwohner, diese Regeln zu beachten, damit die Wege für alle sicher und frei bleiben.

Quelle: Unterensingen – zur Originalmeldung

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