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Bad Säckingen passt Gebühren für Friedhöfe an

Der Gemeinderat hat eine neue Satzung beschlossen. Damit ändern sich die Kosten für Bestattungen und die Grabpflege in der Stadt.

In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Kosten auf den Friedhöfen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

Die neuen Gebühren gelten für mehrere Anlagen in der Stadt. Betroffen sind der Waldfriedhof und der Au-Friedhof. Außerdem ändern sich die Preise auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Obersäckingen, Wallbach sowie Harpolingen und Rippolingen.

In der neuen Satzung ist genau festgelegt, wie viel die Stadt für Bestattungen und die Nutzung der Gräber verlangt. Die rechtliche Grundlage für diese Änderung bilden das Kommunalabgabengesetz und die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

Wer genau wissen möchte, welche Kosten nun anfallen, kann die vollständige Bekanntmachung als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.

Quelle: Bad Säckingen – zur Originalmeldung

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